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Personalgewinnung und Employer Branding
Allgemeine Geschäftsbedingungen
AGB
Verantwortlicher im Sinne der Datenschutzgesetze, insbesondere der EU-Datenschutzgrundverordnung (DSGVO), ist:
Team Expert
Wendentorwall 21
38100 Braunschweig
Vertreten durch:
Melina Naumann
Kontakt:
Telefon: +49 (0) 176 22898672
E-Mail: melina@team-expert.com
Umsatzsteuer-ID:
DE328085186
§ 1. Geltungsbereich und Allgemeines
§ 1.1 Die hier formulierten Allgemeinen Geschäftsbedingungen (im Folgenden als AGB bezeichnet) werden Bestandteil des abgeschlossenen Vertrages, sofern es sich bei dem Kunden um einen Unternehmer, eine juristische Person des öffentlichen Rechts oder öffentlich-rechtliches Sondervermögen handelt.
§ 1.2 Für alle Rechtsgeschäfte von Team Expert (auch stellvertretende Bezeichnung für die Inhaberin Melina Naumann) mit ihrem Vertragspartner – nachstehend „Kunde“ genannt – gelten ausschließlich die nachfolgenden AGB. Sie gelten insbesondere auch dann, wenn der Kunde Allgemeine Geschäftsbedingungen verwendet.
§ 1.3 AGB eines Kunden werden nur dann Vertragsbestandteil, wenn dies ausdrücklich und schriftlich vereinbart wird.
§ 1.4 Abweichungen von den hier aufgeführten Bestimmungen sind nur dann gültig, wenn Team Expert diesen ausdrücklich schriftlich zustimmt.
§ 1.5 Team Expert behält sich vor, die AGB jederzeit zu ändern. Über solche Änderungen werden Vertragspartner in Textform gemäß § 126b BGB informiert. Sofern kein Widerspruch innerhalb von 4 Wochen erfolgt, gilt die Zustimmung über die Änderung der AGB als erteilt.
§ 2. Vertragsgegenstand
§ 2.1 Team Expert bietet für Unternehmer (im Sinne des § 14 BGB) Dienstleistungen im Bereich der Personalwerbung sowie der Fotografie und der Filmproduktion im Rahmen des „Social Media Recruiting“ an.
§ 2.2 Der Gegenstand des Vertrages richtet sich nach den jeweiligen Individualvereinbarungen der Parteien. Team Expert schuldet keine Leistungen, die nicht ausdrücklich individuell vereinbart wurden. Insbesondere ist im Bereich der Fotografie und der Filmproduktion die Übergabe sogenannter „offener“ Dateien (auch Rohmaterial genannt) grundsätzlich nicht geschuldet.
§ 2.3 Team Expert wird die Interessen des Kunden nach bestem Gewissen und Können wahrnehmen. Der Kunde seinerseits wird im Sinne einer vertrauensvollen Zusammenarbeit alle für die Leistung von Team Expert wesentlichen und erforderlichen Daten zur streng vertraulichen Behandlung zur Verfügung stellen.
§ 3. Vertragsschluss
§ 3.1 Verträge zwischen Team Expert und Kunden können schriftlich, in Textform (etwa per E-Mail) sowie fernmündlich (etwa telefonisch oder per Videochat) abgeschlossen werden. Wird ein Vertrag fernmündlich abgeschlossen, willigt der Kunde ein, dass das Telefonat/ die Videokonferenz zu Dokumentations- und Beweiszwecken aufgezeichnet wird.
§ 3.2 Team Expert schuldet ausdrücklich keinen bestimmten Erfolg, sondern lediglich die Erbringung der vertraglich geschuldeten Leistung, welche im Angebot aufgeführt ist, unter Anwendung der üblichen Sorgfalt.
§ 4. Vertragslaufzeit und Kündigung
§ 4.1 Beginn und Dauer der vertraglich vereinbarten Vertragslaufzeit ergeben sich aus dem Vertrag.
§ 4.2 Soweit der Vertrag für eine unbestimmte Zeit abgeschlossen wurde, kann er mit einer Frist von 14 Tagen von beiden Parteien zum Monatsende ordentlich gekündigt werden.
§ 4.3 Das Recht zur außerordentlichen Kündigung beider Parteien bleibt unberührt.
§ 4.4 Sollte der Kunde den Vertrag vorzeitig kündigen, erhält Team Expert die vereinbarte Vergütung, muss sich jedoch ersparte Aufwendungen oder durchgeführte bzw. böswillig unterlassene Ersatzaufträge anrechnen lassen (§ 649 BGB).
§ 4.5 Die Kündigung sowie sämtliche abgegeben rechtserheblichen Erklärungen und Anzeigen (wie Fristsetzungen, Mängelanzeigen oder etwa die Erklärung eines Rücktritts) haben schriftlich zu erfolgen.
§ 4.6 Verträge, die nicht ordnungsgemäß und fristgerecht gekündigt wurden, verlängern sich vorbehaltlich anderweitiger vertraglicher Regelungen automatisch um dieselbe Vertragslaufzeit, die im vorliegenden Vertrag erstmalig vereinbart wurde. Dies wiederholt sich so lange, bis der Vertrag unter Berücksichtigung der Kündigungsfrist von 14 Tagen zum Laufzeitende, von einer der beiden Parteien ordentlich gekündigt wurde.
§ 4.7 Sollte das Ziel der Zusammenarbeit bereits vor Ablauf der Vertragslaufzeit erreicht sein, indem die Vakanz besetzt wurde, darf die gesuchte Stelle gewechselt werden, insofern der übrige Vertragslaufzeit mindestens noch zwei Monate beträgt. In allen anderen Fällen muss die Restlaufzeit auf mindestens zwei Monate verlängert werden, wenn ein Wechsel der gesuchten Stelle vorgenommen werden soll.
§ 5. Vergütung
§ 5.1 Es gilt die im Vertrag vereinbarte Vergütung. Bei den genannten Preisen handelt es sich um Nettopreise und sind als zuzüglich der gesetzlichen Umsatzsteuer zu verstehen. Sämtliche von Team Expert erbrachte Dienstleistungen sind kostenpflichtig, sofern nicht ausdrücklich etwas anderes vereinbart ist. Sollten Zusatzleistungen im Bereich Grafikdesign auf Stundenbasis beansprucht werden, fällt ein Stundensatz von 80,- EUR an und im Tätigkeitsfeld Fotografie und Filmproduktion wird ein Stundensatz von 120,- EUR veranschlagt.
§ 5.3 Wenn der Kunde Aufträge, Arbeiten, umfangreiche Planungen und dergleichen außerhalb der laufenden Betreuung ändert und/oder abbricht, wird er Team Expert alle angefallenen Kosten ersetzen und sie von allen Verbindlichkeiten gegenüber Dritten freistellen.
§ 5.4 Barauslagen und besondere Kosten, die der Agentur auf ausdrücklichen Wunsch des Kunden entstehen, werden zum Selbstkostenpreis berechnet. Hierzu zählen z.B. außergewöhnliche Kommunikations-, Versand- und Vervielfältigungskosten.
§ 5.5 Die Aufrechnung von Forderungen des Kunden gegen Team Expert ist nur bei solchen Forderungen möglich, die sich aus dem Vertragsverhältnis ergeben, rechtskräftig festgestellt oder von Team Expert unbestritten sind.
§ 5.6 Der Zahlungsverzug des Kunden von mehr als 2 Wochen berechtigt Team Expert, den Vertrag außerordentlich zu kündigen.
§ 5.7 Vorschläge des Kunden bzw. seiner Mitarbeiter oder seine beziehungsweise deren sonstige Mitarbeit haben keinen Einfluss auf die Höhe der Vergütung.
§ 5.8 Fotografien und die Filmproduktion bilden jeweils zusammen mit der Einräumung von Nutzungsrechten eine einheitliche Leistung.
§ 5.9 Wird im Rahmen der Fotografie und Filmproduktion die für die Aufnahmearbeiten vorgesehene Zeit aus Gründen, die der Auftraggeber zu vertreten hat, wesentlich überschritten, so ist ein vereinbartes Pauschalhonorar entsprechend zu erhöhen. Ist ein Zeithonorar vereinbart, so erhält der Fotodesigner auch für die Zeit, um die sich die Aufnahmearbeiten verlängern, den vereinbarten Stunden- oder Tagessatz.
§ 6. Fälligkeit der Vergütung, Abnahme, Verzug
§ 6.1 Zahlungen sind zehn Tage nach Rechnungsstellung ohne jeden Abzug fällig. Bei Zahlungsverzug kann Team Expert bei Rechtsgeschäften, an denen ein Verbraucher im Sinne des § 13 BGB nicht beteiligt ist, Verzugszinsen in Höhe von 9 Prozentpunkten über dem jeweiligen Basiszinssatz der Europäischen Zentralbank p.a., bei Rechtsgeschäften, an denen ein Verbraucher beteiligt ist, in Höhe von 5 Prozentpunkten über dem jeweiligen Basiszinssatz der Europäischen Zentralbank p.a. verlangen. Das Recht der Geltendmachung eines darüberhinausgehenden Schadens bleibt unberührt.
§ 6.2 Die Abnahme von Fotografien und produzierten Filmen darf nicht aus gestalterisch-künstlerischen Gründen verweigert werden. Im Rahmen des Auftrags besteht Gestaltungsfreiheit. Mängelansprüche hinsichtlich der künstlerischen Gestaltung sind ausgeschlossen.
§ 7. Nutzungsrechte sowie Eigentum an Entwürfen und Daten
§7.1 Der Kunde erwirbt mit der vollständigen Zahlung für die Dauer und im Umfang des Vertrages die Nutzungsrechte an allen von Team Expert im Rahmen dieses Auftrags gefertigten Arbeiten, soweit die Übertragung nach deutschem Recht oder den tatsächlichen Verhältnissen möglich ist, für die Nutzung im Gebiet der Bundesrepublik Deutschland.
§ 7.2 Im Rahmen der Fotografie und Filmproduktion ist jeder gegenüber Team Expert erteilte Auftrag ein Urheberwerkvertrag, der auf die Einräumung von Nutzungsrechten an den Werkleistungen gerichtet ist.
§ 7.3 Fotografien dürfen nur für den vereinbarten Nutzungsumfang (zeitlich, räumlich und inhaltlich) verwendet werden. Jede Nutzung über den vereinbarten Nutzungsumfang (zeitlich, räumlich und inhaltlich) hinaus ist nicht gestattet und berechtigt Team Expert zur Geltendmachung von Unterlassungs- und Schadensersatzansprüchen. Jede auch nur teilweise Nachahmung einer Fotografie ist unzulässig, soweit hierbei die in der Fotografie verkörperte schöpferische Leistung übernommen wird.
§ 7.4 Team Expert räumt dem Kunden die für den jeweiligen Vertragszweck erforderlichen Nutzungsrechte an Fotografien und Filmen ein. Soweit nichts anderes vereinbart ist, wird im Zweifel jeweils nur das einfache Nutzungsrecht eingeräumt. An Fotografien wird nicht das Eigentum übertragen, falls nicht etwas anderes vereinbart wurde oder sich aus dem Vertragszweck etwas anderes ergibt.
§ 7.5 Jede Übertragung oder Teilübertragung von Nutzungsrechten und jede Einräumung von Unterlizenzen bedarf der vorherigen schriftlichen Zustimmung von Team Expert.
§ 7.6 Die Nutzungsrechte gehen Zug um Zug mit der vollständigen Bezahlung der vereinbarten Vergütung auf den Auftraggeber über.
§ 7.7 Originale, Negative und Abzüge von Fotografien dürfen ohne ausdrückliche Einwilligung von Team Expert weder im Original noch bei der Reproduktion digitalisiert werden. Sie dürfen ebenso wenig wie digitale Fotodateien verändert (etwa durch Montage, fototechnische Verfremdung, Colorierung oder auch durch jegliche Veränderung bei der Bildwiedergabe wie Veröffentlichung in Ausschnitten) oder an Dritte weitergegeben werden, soweit dies nicht vom Vertragszweck gedeckt ist.
§ 7.8 Sind Originale von Fotografien Team Expert zurückzugeben, hat dies nach vereinbarter – beziehungsweise wenn nichts vereinbart wird – nach angemessener Frist und unbeschädigt zu geschehen. Bei Beschädigung oder Verlust hat der Kunde die Kosten zu ersetzen, die zur Wiederherstellung der Originale notwendig sind. Die Geltendmachung eines weitergehenden Schadens bleibt unberührt.
§ 7.9 Die in Erfüllung des Vertrages entstehenden Daten und Dateien verbleiben im Eigentum von Team Expert. Es besteht keine Verpflichtung, Daten und Dateien an den Kunden herauszugeben. Wünscht der Auftraggeber deren Herausgabe, so ist dies gesondert zu vereinbaren und zu vergüten.
§ 7.10 Team Expert hat das Recht, eine Entstellung oder eine andere Beeinträchtigung seiner Werkleistungen zu verbieten, die geeignet ist, seine berechtigten geistigen oder persönlichen Interessen an seiner Werkleistung zu gefährden.
§ 7.11 Die Versendung von in den vorigen Abschnitten genannten Gegenstände (wie etwa Originale, Negative und Abzüge von Fotografien oder digitale Fotodateien) erfolgt auf Gefahr und Rechnung des Kunden.
§ 8. Sonderleistungen, Neben- und Reisekosten
§ 8.1 Sonderleistungen wie die Umarbeitung oder Änderung von abnahmefähigen Fotografien, Filmproduktionen, Grafikdesigns oder zusätzliche Korrekturläufe werden nach dem Zeitaufwand entsprechend des in § 5.1 aufgeführten Stundensatzes kalkuliert.
§ 8.2 Team Expert ist nach vorheriger Abstimmung mit dem Kunden berechtigt, die zur Auftragserfüllung notwendigen Fremdleistungen im Namen und für Rechnung des Kunden zu bestellen, insofern dies nötig ist und vorab mit dem Kunden abgestimmt wurde. Der Kunde verpflichtet sich, Team Expert die hierfür erforderliche entsprechende Vollmacht zu erteilen.
§ 8.3 Soweit im Einzelfall nach vorheriger Abstimmung Verträge über notwendige Fremdleistungen im Namen und für Rechnung von Team Expert abgeschlossen werden, verpflichtet sich der Kunde, Team Expert im Innenverhältnis von sämtlichen Vergütungsansprüchen freizustellen, die sich aus dem Vertragsabschluss ergeben (z.B. für Filmmaterial, Fotomodelle und Reisen). Team Expert ist in Abweichung zu Ziffer 4.1 berechtigt, diese Kosten in Rechnung zu stellen, sobald sie von dem Dritten in Rechnung gestellt werden.
§ 8.4 Auslagen für notwendige technische Nebenkosten, insbesondere für spezielle Materialien etc. sind nach vorheriger Abstimmung vom Kunden zu erstatten.
§ 8.5 Reisekosten und Spesen für Reisen, die im Zusammenhang mit dem Auftrag zu unternehmen und mit dem Kunden abgesprochen sind, sind vom Kunden zu erstatten.
§ 9. Korrektur, Produktionsüberwachung, Belegexemplar und Eigenwerbung
§ 9.1 Vor Ausführung einer Vervielfältigung sind Team Expert Korrekturmuster vorzulegen. Die Produktionsüberwachung durch Team Expert erfolgt nur aufgrund besonderer Vereinbarung.
§ 9.2 Von allen vervielfältigten Arbeiten überlässt der Kunde Team Expert bis mindestens drei einwandfreie Belegexemplare unentgeltlich, falls nicht etwas anderes vereinbart wurde oder sich aus dem Vertragszweck etwas anderes ergibt.
§ 9.3 Team Expert ist berechtigt, diese Muster und sämtliche in Erfüllung des Vertrages entstehenden Arbeiten zum Zwecke der Eigenwerbung in sämtlichen Medien unter namentlicher Nennung des Kunden zu verwenden und im Übrigen auf das Tätigwerden für den Kunden hinzuweisen, sofern Team Expert nicht über ein etwaiges entgegenstehendes Geheimhaltungsinteresse des Kunden schriftlich in Kenntnis gesetzt wurde. Etwaige Rechte Dritter muss Team Expert für seine Werbezwecke selbst einholen.
§ 10. Weitergabeverbot
Sämtliche Informationen einschließlich des Briefings oder sonstiger Anweisungen sind ausschließlich für Team Expert bestimmt. Dieser ist es ausdrücklich untersagt, die genannten Informationen ohne ausdrückliche Zustimmung des Kunden, die zuvor schriftlich eingeholt werden muss, an Dritte weiterzugeben.
§ 11. Geheimhaltung und Vertraulichkeit
§ 11.1 Die Parteien verpflichten sich, die im Rahmen der Zusammenarbeit bekannt gewordenen vertraulichen Informationen entsprechend vertraulich zu behandeln und lediglich für die vertraglich festgehaltenen Zwecke zu verwenden.
§ 11.2 Die Verpflichtung zur Wahrung der Vertraulichkeit besteht auch nach Vertragsbeendigung fort.
§ 12. Haftung
§ 12.1 Team Expert haftet in Fällen des Vorsatzes oder der groben Fahrlässigkeit, gleich aus welchem Rechtsgrund, lediglich nach den gesetzlichen Bestimmungen.
§ 12.2 Wegen der Verletzung des Lebens, des Körpers und der Gesundheit oder wegen der Verletzung wesentlicher Vertragspflichten sowie Ansprüchen aus dem Produkthaftungsgesetz haftet Team Expert bereits für leichte Fahrlässigkeit. Der Schadensersatzanspruch für die leicht fahrlässige Verletzung wesentlicher Vertragspflichten ist jedoch auf den vertragstypischen, vorhersehbaren Schaden begrenzt, soweit nicht wegen der Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit gehaftet wird. Für das Verschulden von Erfüllungsgehilfen und Vertretern haftet Team Expert in demselben Umfang.
§ 12.3 Die Haftung für Garantien erfolgt verschuldensunabhängig.
§ 12.4 Schadensersatzansprüche des Kunden verjähren innerhalb von zwei Jahren ab Beginn der gesetzlichen Verjährungsfrist.
§ 12.5 Der Kunde versichert, dass er zur Verwendung und Veröffentlichung aller Team Expert übergebenen Vorlagen berechtigt ist und die erforderlichen Nutzungsrechte verfügt. Sollte er entgegen dieser Versicherung nicht zur Verwendung berechtigt sein, stellt der Auftraggeber Team Expert von allen Ersatzansprüchen Dritter frei.
§ 13. Namensnennung
§ 13.1 Team Expert (Melina Naumann) ist berechtigt, auf der eigenen Webseite und in anderen Medien den Kunden als Vertragspartner und Kunden zu nennen und hierfür Name und Logo desjenigen zu verwenden.
§ 13.2 Der Vertragspartner verpflichtet sich, bei der Verbreitung und Veröffentlichung der von Team Expert erstellten Materialien auf den Ersteller an geeigneter Stelle (auf oder in unmittelbarer Nähe zu den Vervielfältigungsstücken) hinzuweisen und diesen namentlich zu nennen. Ein Verstoß gegen diese Bestimmung berechtigt Team Expert, eine Vertragsstrafe in Höhe von 100% der vereinbarten Vergütung neben dieser zu verlangen, insofern keine Sondervereinbarung getroffen wurde. Vor der Geltendmachung dieser Ansprüche an die Vertragsstrafe weist Team Expert den Kunden einmalig auf seine Pflicht zur Namensnennung hin und gibt diesem so die Möglichkeit, die Nennung nachträglich vorzunehmen.
§ 13.3 Sollte eine Zustimmung des Fotodesigners zur Digitalisierung vorliegen, hat der Auftraggeber bei der digitalen Erfassung und Nutzung sicher zu stellen, dass der Name des Fotodesigners mit den Bilddaten elektronisch verknüpft wird und die Bilddaten in Absprache mit dem Fotodesigner mit wirksamen technischen Schutzmaßnahmen versehen werden.
§ 13.4 Bei einer Nutzung der Fotografien, in sozialen Netzwerken, hat der Auftraggeber sicher zu stellen, dass der Fotodesigner über einen klickbaren Link erwähnt wird oder bei Instagram über eine der beiden Seiten @recruitingexpert oder @melina.foto markiert wird.
§ 14. Sonstige Bestimmungen
§ 14.1 Es gilt ausschließlich das Recht der Bundesrepublik Deutschland unter Ausschluss des UN-Kaufrechts.
§ 14.2 Ausschließlicher Gerichtsstand ist Braunschweig.
§ 14.3 Abänderungen der AGB sowie des Vertrages bedürfen der Schriftform im Sinne des § 126 BGB. Gleiches gilt für eine Abkehr des Schriftformerfordernisses.
§ 14.4 Sofern einzelne AGB unwirksam oder nicht Vertragsbestandteil geworden sein, bleibt der Vertrag im Übrigen wirksam.
Mit der Unterschrift des Vertrages bzw. Angebotes wird die Kenntnisnahme dieser AGB, sowie die Zustimmung des Kunden bestätigt.